Falschberatung bei geschlossenen Fonds: kann ich den Anwalt im laufenden Verfahren wechseln? >> Mehr erfahren
Vielen Anlegern in Deutschland wurde ein Solarfonds, wie der Fonds SolEs 21, als sichere Investition verkauft. Wenn Sie zu den Zeichnern gehören, wurde Ihnen dann auch verschwiegen, welche hohen Risiken sich hinter der vermeintlich lukrativen Geldanlage verbergen?
Es handelt sich bei SolEs21 um eine geschlossene Beteiligung und somit um eine hochspekulative Geldanlage. Vermutlich war es jedoch Ihr Ziel, Ihr Geld primär werterhaltend anzulegen oder Ihre Altersvorsorge zu sichern. Dann könnten Sie fehlerhaft beraten worden sein und sind ggf. nur über die Vorteile, nicht aber über die Risiken aufgeklärt wurden.
All diese Punkte können einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank begründen.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Fall rechtlich überprüfen zu lassen.
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Nach unseren Recherchen wurde die Förderung in Italien ab 2010 um 10 %, in Spanien sogar um 45 % reduziert und sank von da an mit jedem neuen Energiegesetz weiter. Da die staatliche Förderung grundsätzlich jedoch die Voraussetzung dafür bildet, dass Gewinne aus der Solarnutzung erzielt werden können, war die prognostizierte Vergütung bei den uns bekannten Fällen nicht einzuhalten und die erwarteten Umsatzgewinne blieben aus.
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Viele Anleger in Deutschland beteiligten sich in den letzten Jahren am Solarfonds SolEs 22, der zu 75% in spanische Solaranlagen investiert. Der spanische Staat trieb in der Vergangenheit u.a. mit Subventionen den Ausbau erneuerbarer Energien massiv voran. Um das in der jüngeren Vergangenheit entstandene Defizit des spanischen Staatshaushaltes zu deckeln, wurde von der Regierung eine Stromsteuer eingeführt und die Subventionen massiv eingeschränkt. Diese Maßnahmen betreffen auch direkt die vom Düsseldorfer Emissionshauses Voigt & Collegen aufgelegten Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22, deren Anleger nun begründet um ihre Einlagen fürchten.
In den Solarwerten gab es in den letzten 10 Jahren starke Schwankungen, da die Solarenergie nach wie vor am Tropf der staatlichen Förderung hängt. Nachdem der spanische Staat die Entwicklung der alternativen Energien zunächst extrem vorangetrieben hat, wurde 2008 das spanische Pendant zum deutschen Erneuerbare-Energie-Gesetz reformiert und die staatliche Förderung immer weiter reduziert. Ihre Zeichnung erfolgten hingegen erst ab 2010 mit hohen Renditeversprechen, die nach unseren Recherchen zu diesem Zeitpunkt bereits kaum noch zu realisieren waren.
Erste Hilfe: 0431/260 924 50Lesen Sie weiter (scrollen):
Warum gefährdet die massive Kürzung der staatlichen Förderung das Investement?
Spanien nahm als erste Regierung in Europa auch rückwirkende Kürzungen bei den Förderungen der Solarenergie vor. Die alten Einspeisevergütungen galten lediglich bis zum 28.09.2008.
Die staatliche Förderung bildet grundsätzlich jedoch die Voraussetzung dafür, dass Gewinne aus der Solarnutzung erzielt werden können.
Zum Zeitpunkt der Auflage des Fondsprospektes Ende 2009 war somit die spanische Solarstromförderung bereits gedrosselt und trotzdem wurden im Jahre 2010 75 % des Kapitals dort investiert. In den letzten Jahren wurde jegliche Förderung komplett aufgehoben und neu reguliert, was nach unseren Recherchen fatale Auswirkungen für die spanischen Solaranlagen und damit schlussendlich für Ihre Kapitalanlage haben könnte.
Nach unserer Meinung ist und war bereits beim Verkauf abzusehen, dass die Förderung zurückgefahren wird, da der spanische Staat mit über 950 Milliarden EUR hoch verschuldet ist und solche Projekte kaum noch subventionieren kann.
SolEs 22 ist mit 66,9 % über Fremdkapital finanziert. Bei Fremdkapital spricht man von Geldern, die nicht von den Anlegern, sondern direkt von der Bank investiert werden.
Die Problematik dabei: Während bei den Anlegern die Rendite gemindert wird oder ausbleiben kann, besteht die Bank meist auf ihre Zinsen und Tilgungen. Sollten diese Verbindlichkeiten nicht bedient werden können, so kann die Bank ggf. den Zwangsverkauf oder weitere Maßnahmen erzwingen.
Das Risiko bleibt bei den Anlegern. Die Banken haben so beispielsweise aufgrund der Krise verfügt, dass ab sofort keine Ausschüttungen an Anleger ausgezahlt werden dürfen.
Hinzu kommt der große Anteil an Weichkosten von bis zu 26 %, welcher direkt mit Ihrer Zeichnung verloren ging.
Weichkosten sind alle Kosten der Projektentwicklung – z.B. Provisionen, Vermarktung, Kosten der Finanzierung – die nicht den Anschaffungspreis selbst betreffen.
Bei einer Anlage von 10.000,00 EUR bedeutet das für den Anleger einen Sofortverlust von über 2.600,00 EUR!
Mit dem Beitritt zu einer geschlossenen Beteiligung erwirbt man zugleich eine Stellung als Kommanditist. Das bedeutet, dass Sie als Teil einer GmbH & Co. KG in Höhe Ihrer Investition, der sogenannten Einlage, vollständig haften können. Konkret bedeutet das für Sie, dass im Fall einer wirtschaftlichen Schieflage der Totalverlust Ihres Kapitals droht.
Der Unterschied zwischen Ihrem Kapital und dem der Bank liegt darin, dass das Kapital der Bank durch den Investitionsgegenstand, hier die Solaranlage, abgesichert ist.
Das Risiko des Totalverlustes besteht somit nur auf Ihrer Seite.
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Erste Hilfe. Was Betroffene jetzt veranlassen können!
Wurden Sie über dieses Risiko von Ihrem Berater vollständig aufgeklärt?
Sie haben vielleicht in den vergangenen Jahren Ausschüttungen erhalten – doch nach unseren Recherchen sind diese Ausschüttungen keine Rendite, sondern Eigenkapitalrückzahlungen. Es handelt sich schlicht um Ihr eigenes zuvor eingezahltes Vermögen und keine Gewinne der Solaranlagen.
Waren Ihre Anlageziele auf Sicherheit, Substanzerhalt und Altersvorsorge gerichtet? War es Ihnen auch wichtig, kein Geld mit der Anlage zu verlieren? Empfahl Ihnen Ihr Berater ggf. daraufhin die geschlossene Beteiligung, ohne dessen Risiken darzustellen?
Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat bereits in der Vergangenheit außergewöhnlich erfolgreich gegen den Missbrauch in der Anlageberatung u.a. der Postbank gekämpft. Auch in den Medien wurde hierüber umfassend berichtet.
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